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Redaktions-Risiko Informantenschutz – hilft eine „Notarlösung“?

Redaktions-Risiko Informantenschutz – hilft eine „Notarlösung“? Gero Himmelsbach (Foto: Romatka)

Medien müssen Informanten nicht preisgeben. Wie rettet man sich, wenn sie das wichtigste Beweismittel sind? Antwort gibt Medienrechtler Gero Himmelsbach.

Berlin – Für Journalisten, die sich mit brisanten Themen wie häuslicher Gewalt oder rechtsextremen Veranstaltungen beschäftigen, beginnt jede investigative Recherche mit der entscheidenden Frage: Wer ist der Informant? Doch die Verantwortung, Informanten zu schützen, stellt Redaktionen immer wieder vor Herausforderungen – besonders, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Informationen geht, erklärt Medienrechtler Gero Himmelsbach im neuen „medium magazin“.

 

Ein aktuelles Beispiel: Das antifaschistische Recherchekollektiv „15° Research“ stand 2024 vor Gericht und musste sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie ihre Quellen schützen können, ohne die Beweiskraft ihrer Recherche zu gefährden. Ein „Zeuge vom Hörensagen“ reichte nicht aus, um vor Gericht zu überzeugen. Doch was müssen Journalisten tun, um die Glaubwürdigkeit ihrer Informanten zu belegen, ohne deren Identität preiszugeben?

 

Eine mögliche Lösung könnte in der „Notarlösung“ liegen. Indem Informanten ihre Erklärungen vor einem Notar abgeben, könnte die Medienbranche einen Weg finden, die Glaubwürdigkeit der Quelle zu bestätigen, ohne den Informanten zu entlarven. 

 

Das sollte in einer notariellen eidesstattlichen Versicherung stehen:

  • Angaben zur versichernden Person: Name, Geburtsdatum, Wohnort, Beruf
  • Woher hat die Person ihre Informationen?
  • In welcher Beziehung steht die Person zu den Protagonistinnen und Protagonisten des Beitrags?
  • Was genau kann die Person erklären: Was ist wann wo genau geschehen?
  • Wer kann das bestätigen?
  • Welche Beweise gibt es: Whatsapp-Nachrichten, Mails, Fotos, Aufzeichnungen? Quellen: OLG Dresden, Urt. 22.10.2024 – 4 U 620/24, LG Dresden, Urt. 5.4.2024, 3 O 887/23 (15° Research); BGH, Urt. 22.4.2008 – VI ZR 83/07; OLG Frankfurt/ Main, Urt. 14.12.2000, 16 U 138/00 („Notarlösung“)

 

Welche praktischen Auswirkungen hat die „Notarlösung“ auf die Berichterstattung?