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KNA

Presserat verschärft Regeln bei Interessenkonflikten

Der Deutsche Presserat hat die Richtlinie zu Interessenkonflikten neu gefasst. Diese sollen möglichst vermieden oder wenigstens bei der Berichterstattung transparent gemacht werden.

Berlin (KNA) – Der Deutsche Presserat hat seine Richtlinie zu Interessenkonflikten in Redaktionen neu gefasst. Danach müssen Interessenkonflikte von Journalisten bei der Berichterstattung vermieden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offengelegt werden, teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Dienstag mit.

 

„Es erreichen uns immer wieder Beschwerden, wenn Journalistinnen und Journalisten beispielsweise über den Stadtrat, einen Sportverein oder ein Unternehmen berichten, in dem sie selbst ein Amt ausüben oder PR-Arbeit leisten“, so der Sprecher des Presserats, Manfred Protze. „Wenn Redaktionen solche objektiven Interessenkonflikte nicht zumindest offenlegen, kann dies Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken.“ Bereits der Verdacht einer interessenbeeinflussten Berichterstattung könne die Glaubwürdigkeit der Presse beschädigen, so Protze weiter.

 

Auch persönliche Beziehungen berücksichtigt

Der Pressekodex verlangt, dass die journalistische oder verlegerische Tätigkeit von anderen Funktionen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft getrennt werden muss. Nach der neuen Richtlinie sollen jetzt auch persönliche Beziehungen strikt von der journalistischen Tätigkeit getrennt oder zumindest offengelegt werden, wenn sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken können.

 

In der neuen Richtlinie 6 heißt es jetzt: „Üben journalistisch oder verlegerisch Tätige neben der publizistischen Arbeit zusätzliche Funktionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus, müssen alle Beteiligten für eine strikte Trennung dieser Funktionen sorgen. Dies gilt sinngemäß auch für persönliche Beziehungen oder Verflechtungen, sofern diese Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit einer Berichterstattung begründen können.“ Sofern ein Interessenkonflikt naheliegt, sollten betroffene Personen nicht an der journalistisch-redaktionellen Bearbeitung des jeweiligen Themas mitwirken, „es sei denn, der mögliche Interessenkonflikt wird gegenüber der Leserschaft offengelegt“.

 

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse und paritätisch mit Vertretern von Verlagen und Journalistengewerkschaften besetzt. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex und kann bei Verstößen sogenannte Rügen aussprechen. Zur Beschwerde beim Presserat ist jedermann berechtigt.