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dpa

Mehr Beschwerden beim Presserat

Insgesamt wandten sich 2038 Leserinnen und Leser an die Selbstkontrolle der Presse. Der Presserat sprach 28 Rügen aus, in den meisten Fällen wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes.

Berlin (dpa) − Beim Deutschen Presserat haben sich im vergangenen Jahr wieder mehr Zeitungs- und Zeitschriftenleser über gedruckte Artikel und Online-Angebote der Verlage beschwert. Insgesamt wandten sich 2038 Leserinnen und Leser an die Selbstkontrolle der Presse (2017: 1788), etwas weniger als im Rekordjahr 2015 (2358). Der Presserat sprach 28 Rügen (2017: 21) aus, in den meisten Fällen (13) wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Acht Rügen wurden wegen der Vermischung von Werbung und Redaktion ausgesprochen, wie das Gremium am Dienstag weiter mitteilte.

Viele Beschwerden habe es etwa über Artikel zu einer veganen Kita, einem Lehrstuhl für alternative Heilverfahren und der Krebserkrankung der Ehefrau des syrischen Machthabers Assad gegeben. Auch die Themen Migration und Rechtsradikalismus beschäftigten die Leser, zum  Beispiel bei Berichten über die Ausschreitungen in Chemnitz im August 2018. Beschwerden von Lesern, die bezweifelten, dass es in Chemnitz eine „Hetzjagd“ gegeben habe, wies der Presserat zurück: Es sei unstrittig, dass dort Menschen andere Menschen gejagt hätten.

Nach wie vor ist die Herkunftsnennung von mutmaßlichen Straftätern nach Einschätzung des Presserats ein viel diskutiertes Thema. Laut der 2017 neu formulierten Richtlinie dazu im Pressekodex darf die Zugehörigkeit nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse daran. So sei die Nennung bei der Berichterstattung akzeptabel, wenn sie zum Beispiel im Zusammenhang mit Clankriminalität für die Straftat eine Rolle spielt. Bei Diebstahl oder Kleinkriminalität ist sie laut Presserat aber nicht von Belang. Die Beschwerden gingen dazu zurück − von 41 im Vorjahr auf 30 im vergangenen Jahr.