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KNA

Auch die KI muss den Pressekodex einhalten

Der Deutsche Presserat hat klargestellt, dass der Pressekodex und seine ethischen Leitlinien auch für mit Hilfe von KI hergestellte Inhalte gelten. Eine Kennzeichnungspflicht für Texte lehnt das Gremium aber ab.

Berlin (KNA) – Der Pressekodex gilt auch für journalistische Inhalte, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) entstanden sind. Wie der Deutsche Presserat mitteilte, habe dies das Plenum der Selbstaufsicht der deutschen Zeitungen, Zeitschriften und journalistischer Online-Angebote am Mittwoch mit einer Ergänzung der Präambel des Pressekodex festgeschrieben.

 

Darin heißt es: „Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.“

 

Verantwortung liegt bei Redaktionen

Zusätzliche Änderungen im Pressekodex, etwa eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, hält der Presserat dagegen derzeit nicht für erforderlich. Diese wird aber von vielen Journalistenorganisationen gefordert, soweit es sich um vollständig von KI generierte Beiträge handelt.

 

„Für die ethische Bewertung von Beschwerden spielt es keine Rolle, wer mit welchen Hilfsmitteln einen Beitrag erstellt hat. Die presseethische Verantwortung, zum Beispiel für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht, liegt weiter uneingeschränkt bei den Redaktionen“, sagte der Sprecher des Presserats, Manfred Protze.

 

Bilder, die mit Hilfe von KI entstanden sind, müssten jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden“, so Protze. Die Richtlinie 2.2, nach der symbolische Illustrationen als solche kenntlich zu machen sind, habe der Presserat bereits bei der Bewertung von Beschwerden in Bezug auf KI-generierte Bilder angewendet.