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Anwalt Simon Bergmann greift den „Spiegel“ an: „Mit dieser Verdachtsberichterstattung werden digitale Abos generiert, und zwar in erheblichem Maß“

Anwalt Simon Bergmann greift den „Spiegel“ an: „Mit dieser Verdachtsberichterstattung werden digitale Abos generiert, und zwar in erheblichem Maß“ Simon Bergmann (Foto: Sören Stache, dpa)

Der Anwalt Simon Bergmann vertritt Till Lindemann und weitere Prominente gegen MeToo-Vorwürfe. Im Interview mit der NZZ geht er so weit, dass er sagt, bestimmte Medien würden mit Mee-Too-Berichterstattung ein regelrechtes Geschäftsmodell betreiben.

Berlin – Die NZZ-Interviewer Schmid und Neff werfen ein, dass der Verdacht, der initiale Skandal, viel mehr Aufmerksamkeit erhalte als seine Auflösung. Ihre Einschätzung: Viele Leute dürften sich mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Till Lindemann nicht mehr beschäftigt haben. Bergmann geht mit: Das sei heute das Grundübel. Die Medien hätten seit drei, vier Jahren das Thema sexualisierte Gewalt entdeckt.

 

Bergmann wird noch konkreter: „Der ,Spiegel‘ beschäftigt mehrere Journalistinnen, die speziell zu MeToo-Fällen recherchieren. Mit dieser Verdachtsberichterstattung werden digitale Abos generiert, und zwar in erheblichem Maß.“

 

Die MeToo-Berichterstattung also ein Geschäftsmodell der Medien? Das Thema sei attraktiv und das Interesse der Leserschaft garantiert. „Mir fällt auf, dass diese Geschichten meistens hinter einer Bezahlschranke sind. Diverse Artikel werden mit dem Schlagwort MeToo gelabelt, ob es sich um Mobbing oder sexuellen Missbrauch handelt.“ Ferner verrät Anwalt Simon Bergmann der NZZ: „Der ,Spiegel‘ hat nie bestritten, dass dank seinen MeToo-Geschichten vermehrt Abos abgeschlossen werden. Wir wissen das von internen Quellen. Die Artikel zu Luke Mockridge und Till Lindemann gehören zu den meist abgerufenen Seiten bei Spiegel+.“

 

Zum kompletten Interview von Simon Bergmann mit der NZZ.

 

Zur Person: Simon Bergmann studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete er zunächst in der Rechtsabteilung der Deutschen Welle und anschließend als Geschäftsführer eines bekannten deutschen Sportvereins.

 

Seit 1994 ist Simon Bergmann als Rechtsanwalt überwiegend auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht), des Medienrechts (insbesondere Film- und Medienarbeitsrecht) und des Sportrechts tätig, bis 2004 als Partner der Hertin Anwaltssozietät. 2005 gründete er gemeinsam mit Christian Schertz die eigene Kanzlei Schertz Bergmann. Mit Neugründung der Kanzlei erfolgte eine weitere Spezialisierung auf das Presserecht, welches mittlerweile einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Simon Bergmann einnimmt.