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KNA

MDR muss „Die Partei“-Wahlwerbespot ausstrahlen

Nach dem Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass der MDR einen umstrittenen Werbespot der Satirepartei ausstrahlen muss.

Bautzen (KNA) - Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss einen umstrittenen Wahlwerbespot der Satirepartei „Die Partei“ ausstrahlen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht lehnte am späten Mittwochnachmittag eine Beschwerde des Senders gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig ab.


Ende vergangener Woche hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass der MDR den Hörfunk-Werbespot ausstrahlen muss. Der MDR hatte sich geweigert, weil der Sender der Auffassung war, die Partei rufe darin zu Gewalt gegen AfD-Wähler auf.

 

In dem Werbespot hören ein Mann und eine Frau eine fiktive Nachrichtenmeldung über die Vereidigung einer AfD-Landesregierung in Sachsen. Der Mann sagt in sächsischem Dialekt, dass die Faschisten wieder an der Macht seien. Nachdem die Frau fragt, ob man da was machen müsse, erwidert der Mann, er hole „die Knarre aus dem Keller“. Im Anschluss sind im Werbespot Schussgeräusche zu hören und das Paar, wie es offenbar vermeintliche AfD-Wähler auf der Straße als Ziele für die Schüsse auswählt. Am Ende des Werbespots sagt eine Stimme: „Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die Partei!“

 

Im Vorfeld von Wahlen stehen allen Parteien Sendeplätze für ihre Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk zu. Sender dürfen die Ausstrahlung verweigern, wenn die Inhalte der Wahlwerbung offensichtlich rechtswidrig sind. In Zweifelsfällen muss zugunsten der Parteien entschieden werden. Das Leipziger Gericht hatte im umstrittenen Werbespot keine eindeutige Strafbarkeit erkennen können, da der Spot durch seinen überzogenen Charakter klar als Satire zu erkennen sei.

 

Dieser Sicht hat sich auch der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen. Wie das Gericht mitteilte, habe der MDR hatte mit seiner Beschwerde geltend gemacht, dass entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts mit dem Wahlwerbespot „Die Machtergreifung“ in evidenter und ins Gewicht fallender Weise gegen Strafvorschriften (§ 131 StGB Gewaltdarstellung und § 140 StGB und Billigung von Straftaten) verstoßen werde, weil mit dem Erschießen von AfD-Wählern durch die Protagonisten des Spots eine Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausgedrückt werde. Dem sei der Senat aber nicht gefolgt.

 

„Die im Wahlwerbespot thematisierte Erschießung von (vermeintlichen) AfD-Wählern erfülle die vom MDR bezeichneten Straftatbestände bereits deshalb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handle“, so das Gericht. Die satirische Übertreibung zeige sich in besonderem Maße in der als unnatürlich verstellt empfundenen Stimme der Ehefrau. Weiter heißt es, „für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf“ und werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt.


Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.